Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Platzhirsch Events GbR, HC Bloemen und Reiner Wolff, Grefrath

Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Platzhirsch Events GbR, HC Bloemen und Reiner Wolff – im Folgenden kurz „Platzhirsch Events“ genannt – und unseren Auftraggebern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben; im Übrigen widersprechen wir ihnen hiermit.

I. Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge zwischen Platzhirsch Events und dem Auftraggeber kommen erst mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Annahme zustande.
  2. Der Inhalt und der Umfang der vertraglichen Leistungspflicht ergibt sich ausschließlich aus unserer Leistungsbeschreibung und/oder den Angaben in unserer Auftrags-/Vertragsbestätigung.
  3. Nebenabreden, die den Inhalt/Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  4. Mit einzelnen Vertragsleistungen dürfen wir vom vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, wenn dies nach Vertragsabschluss notwendig wird und wenn die Änderungen nicht erheblich sind, den Gesamtumfang und -inhalt der vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigen und unserem Kunden zumutbar sind. Wir verpflichten uns, den Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen und -abweichungen zu informieren.

II. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Wir erbringen unsere Leistungen vertragsgerecht nach unseren Zusagen.
  2. Unser Kunde schuldet uns dafür das vereinbarte Entgelt und für alle weiteren in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarte bzw. übliche Vergütung. Er ist auch verpflichtet, uns die Kosten, Vergütungen und Auslagen für alle von ihm veranlassten und in Anspruch genommenen Leistungen Dritter zu erstatten.
  3. Alle unsere Preise sind im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Kunden Nettopreise; wir berechnen sie zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Nur, wenn in unseren Verträgen die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen ist, handelt es sich um Bruttopreise, welche die gesetzliche Mehrwertsteuer umfassen. Alle Rechnungen sind binnen 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Wir sind berechtigt, Teil- und Einzelrechnungen zu erteilen, sobald wir eine Leistung erbracht haben.
  4. Ab Vertragsschluss können wir angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen, i.d.R. 40 % der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss, weitere 40 % der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag und den Rest auf die Endabrechnung. Jegliche Abzüge sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
  5. Wenn nichts Anderes vereinbart wird, beauftragen wir Dritte in unserem Namen und auf unsere Rechnung. In diesem Fall sind wir nicht verpflichtet, über die von Dritten erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von uns beauftragten Personen vorzulegen.
  6. Im Angebot nicht veranschlagte/im Vertrag nicht enthaltene Leistungen, die wir auf Verlangen unseres Kunden ausführen, werden zusätzlich berechnet. Dies gilt auch für Mehraufwendungen, die durch fehlerhafte Angaben unseres Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, ausgelöst werden, die nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Diese zusätzliche Vergütung berechnen wir nach unseren aktuellen Vergütungssätzen.
  7. Gegenüber unseren Zahlungsansprüchen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden; auch Zurückbehaltungsrechte können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen geltend gemacht werden.

III. Rücktritt, Storno, Nichtabnahme

  1. Nimmt unser Kunde unsere Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch (Nichtantritt), bleibt unser Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unberührt, es sei denn, unserem Kunden stünde ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zu. Für ersparte Aufwendungen gewähren wir eine Gutschrift, deren Höhe wir nach billigem Ermessen bestimmen, § 315 BGB. Nach unserer Wahl sind wir auch berechtigt, eine pauschale Vergütung zu berechnen, s.u. Ziffer 5.
  2. Unser Auftraggeber kann bis 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zugang der schriftlichen Erklärung bei uns an.
  3. Tritt der Kunde vom Vertrag rechtzeitig und wirksam zurück, hat er die uns bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen und trotz Rücktritts entstehenden direkten Kosten und den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30 % der Nettoauftragssumme (ohne Mehrwertsteuer). Einen höheren konkreten Schaden geltend zu machen, bleibt Platzhirsch Events vorbehalten.
  4. Die Planung und Organisation, die Künstlergagen (für Musiker, Unterhalter, Moderatoren usw.) und die Mieten für den Veranstaltungsort (Halle, Freifläche, Location) sind in tatsächlich entstandener Höhe zu zahlen. Platzhirsch Events ist zur Schadenminderung verpflichtet.
  5. Von den entstandenen Durchführungskosten (Personal, Miete für Equipment, Catering usw.) werden als Pauschalen berechnet:
    30 % bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn,
    40 % bei Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn,
    60 % bei Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn,
    80 % bei Rücktritt kürzer als 7 Tage vor Leistungsbeginn und
    100 % bei Nichtabnahme.
  6. Genereller Leistungsbeginn ist der Tag, an dem Platzhirsch Events verpflichtet ist, ihre vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen; konkreter Leistungsbeginn ist die vereinbarte Stunde der Eröffnung der Veranstaltung.
  7. Die Zahlungen, die beim Rücktritt zu leisten sind, gelten nicht für Leistungen von Platzhirsch Events für vermietete Gegenstände. Für Mietverträge (auch Untermietverträge) ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale von einheitlich 30 % des vereinbarten Preises zu zahlen.
  8. Die genannten Pauschalen sind unter Berücksichtigung der üblichen ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Platzhirsch Events ist berechtigt, einen konkreten höheren Schaden geltend zu machen. Unserem Kunden steht der Nachweis frei, dass uns ein Ausfall oder Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist; hierfür trägt er die Beweislast.

IV. unser Kündigungs-/Rücktrittsrecht

  1. Leistet unser Kunde eine Vorauszahlung, s.o. Ziffer II 4 oder eine andere vereinbarte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
  2. Solange der Vertrag nicht zustande gekommen ist, können wir auch unser – frei bleibendes – Angebot widerrufen.
  3. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls es uns auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen unseres Kunden aus sachlich gerechtfertigtem Grund nicht zumutbar ist, daran festzuhalten. Solche Gründe sind insbesondere,
    3.1. höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände, welche unsere Leistung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt oder unmöglich macht,
    3.2. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Auftraggebers bzw. Mieters oder Zwecks gebucht wurden,
    3.3. wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme unserer Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit unserer Mitarbeiter oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass uns diese Umstände schuldhaft zuzurechnen sind,
    3.4. eine unbefugte Unter- oder Weiterüberlassung vorliegt.
  4. Wir können auch vom Vertrag zurücktreten, wenn

4.1. wir davon erfahren, dass sich die Vermögensverhältnisses unseres Kunden nach dem Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn er fällige Forderungen nicht bezahlt oder keine ausreichende Sicherheit leistet und deshalb unsere Zahlungsansprüche gefährdet erscheinen,
4.2. über das Vermögen unseres Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse oder sonstigen Gründen abgelehnt wird oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde,
4.3. ein außergerichtliches Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet wurde oder er seine Zahlungen eingestellt hat.Kündigen wir gerechtfertigt oder treten wir wirksam vom Vertrag zurück, kann Platzhirsch Events für schon erbrachte oder bis zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Trifft unseren Vertragspartner ein Verschulden, können wir Schadenersatz – auch pauschalierten Schadenersatz in entsprechender Anwendung der Ziffer III – verlangen.
6. Ansprüche unseres Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, wenn wir berechtigt vom Vertrag zurückgetreten sind oder ihn aus von uns nicht zu vertretenden Gründen gekündigt haben.

V. Wesentliche Änderungen des Vereinbarten

  1. Verschieben sich ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, können wir zusätzliche Kosten der Leistungsbereitstellung in Rechnung stellen, insbesondere zusätzliche Lohnentgelte. Dies gilt nicht, wenn wir die Verschiebung zu vertreten haben. Bei Veranstaltungen, die nach 23.00 Uhr enden, können wir den Personalaufwand, der nach der vertraglich vereinbarten Beendigung entsteht, mit Einzelnachweisen abrechnen. Zusätzlich können wir durch Einzelnachweise Fahrtkosten der einzelnen Mitarbeiter weiter berechnen, die sie uns für ihren Heimweg nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel berechnen.
  2. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, können wir für den nicht abgerufenen Teil eine Pauschale berechnen; es gelten die Pauschalen nach Ziffer III 5 entsprechend.

VI. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Beschaffen wir für unseren Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handeln wir im Namen unseres Kunden, in dessen Vollmacht und auf dessen Rechnung. Unser Kunde haftet dann für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Platzhirsch Events von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung solcher Einrichtungen frei.
  2. Uns trifft weder eine Aufbewahrungs- noch eine Verkehrssicherungspflicht für Gegenstände, die uns nicht gehören.

VII. Haftung

  1. Die Haftung von Platzhirsch Events gegenüber unseren Kunden auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche wird auf das Dreifache des vereinbarten Nettopreises (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Wir haften für unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
    Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Unsere Kunden nehmen unsere Leistungen auf eigene Gefahr in Anspruch.
  2. Soweit Platzhirsch Events im Auftrag unseres Kunden ihre Leistungen gegenüber Dritten anzubieten oder zu erbringen hat, stellt unser Kunde Platzhirsch Events von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit sie die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Unser Kunde verpflichtet sich, zu unseren Gunsten gleichlautende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse mit seinen Teilnehmern zu vereinbaren, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  3. Platzhirsch Events haftet nicht für ihr vom Kunden oder in seinem Auftrag von Dritten zur Verfügung gestelltes Material, Geräte und Veranstaltungsorte. Insoweit stellt der Kunde uns von jeglichen Haftungsansprüchen im Innenverhältnis frei, die von ihm oder den Teilnehmern uns gegenüber erhoben werden.
  4. Platzhirsch Events haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Veranstaltung den Weisungen des Kunden unterliegt.
  5. Bei einem Leistungsangebot mit erhöhtem Risiko kann Platzhirsch Events verlangen, dass ein gesonderter Haftungsausschluss vereinbart wird; Versicherung s. Ziffer IX.

VIII. Miete und Leihe

Mietet oder leiht unser Kunde von uns Gegenstände, haftet unser Kunde bei deren Verlust, Beschädigung oder sonstiger Substanzbeeinträchtigung und/oder Beeinträchtigung des Verwendungszwecks. Die Höhe unseres Ersatzanspruchs richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert.

IX. Versicherungen

Wir können verlangen, dass für erkennbare Risiken Versicherungen abgeschlossen werden, deren Bezugsberechtigte wir sind. Dies ist insbesondere bei erkennbarem höherem oder außergewöhnlichem Risiko zulässig. Die Prämien für die Mehrversicherung trägt unser Kunde.
Soll ein gesonderter Haftungsausschluss vereinbart werden, verpflichtet sich Platzhirsch Events auf Verlangen unseres Kunden, ihm den Abschluss oder die Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit höherer Haftungssumme anzubieten, wenn im üblichen geschäftlichen Rahmen diese Risiken versicherungsrechtlich abgesichert werden können. Die Versicherungsprämien für diese Versicherung trägt unser Kunde.
Im Übrigen verbleibt es bei den o.g. Haftungsregelungen dem Grunde und der Höhe nach, s.o. Ziffer VII.

X. Ansprüche und Rechte wegen Mängeln

  1. Sollte unsere Leistung zu Beanstandungen Anlass geben, muss unser Kunde den Leistungsmangel unverzüglich rügen und Abhilfe verlangen. Wir sind zu Ersatzleistungen berechtigt, die unserem Kunden zumutbar sein müssen. Es ist ihm nicht zuzumuten, wenn die Ersatzleistung den Charakter/die Art der Veranstaltung nicht nur unwesentlich negativ beeinträchtigt.
  2. Unser Kunde ist zur Schadenminderung verpflichtet, insbesondere evtl. Schäden zu vermeiden und alles Zumutbare zu unternehmen, um Schäden zu beheben oder den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  3. Verlangt unser Kunde, den geschuldeten Preis herabzusetzen (Minderung), ist er verpflichtet, dies unter Angabe der Gründe uns unverzüglich mitzuteilen. Ist unser Kunde Kaufmann oder eine juris-tische Person oder ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, gilt § 377 HGB: Er ist dann verpflichtet, den Leistungsmangel unverzüglich nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung zu rügen.
  4. Stellt unser Kunde Räume oder Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, haftet er dafür, dass sie für die Veranstaltung generell zugelassen und geeignet sind. Er muss für öffentlich rechtliche und privatrechtliche Genehmigungen, Konzessionen und sonstige Zustimmungen auf eigene Kosten und eigenes Risiko sorgen. Er ist auch verpflichtet, die mit den Genehmigungen, Konzessionen usw. verbundenen Auflagen zu erfüllen. Er trägt die Verkehrssicherungspflicht und ist insbesondere verpflichtet, Zuwege und Flächen, Räume usw. gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Kunde stellt in diesem Fall Platzhirsch Events von jeglicher Haftung frei, die sich aus der Verletzung der Verkehrs-sicherungspflicht, aus der Beschaffenheit und der Lage der überlassenen Räume und Flächen oder daraus, dass Auflagen nicht oder nicht vollständig erfüllt werden, ergeben.
  5. Platzhirsch Events haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die sie als Fremdleistungen lediglich vermittelt hat, sofern dies im Angebot/Vertrag ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet ist.
  6. Vermittelt Platzhirsch Events im Namen und Auftrag des Kunden, so hat unser Kunde die Kosten, die durch die Durchführung der Veranstaltung anfallen, insbesondere GEMA, Künstlersozialkasse, örtliche Abgaben, Gebühren einer öffentlich rechtlichen Genehmigung usw. unmittelbar zu tragen.

XI. Konkurrenz- und Wettbewerbsschutz

Soweit Platzhirsch Events als Vermittler und/oder Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen oder schaustellerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich unser Kunde, die von uns hergestellten Kontakte während des einzelnen Auftrags nicht direkt zu nutzen, d.h. den von uns vermittelten oder nachgewiesenen Musikern, Künstlern, Schaustellern usw. keinen direkten Auftrag zu erteilen.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Alle personenbezogenen Daten gemäß BDSG werden gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Unser Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten zur Abwicklung des Auftrags gespeichert werden.
  2. Ist unser Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person oder ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, ist Grefrath Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag, streitwertabhängig das Amts- oder Landgericht.
  3. Wenn Telemedial korrespondiert wird, ersetzt die Textform per E-Mail die Schriftform.
  4. Soweit in diesen AGB die Schriftform vorgeschrieben wird, wird sie durch Textform (E-Mail) eingehalten, wenn die Korrespondenz telemedial (per E-Mail) geführt wurde.
  5. Individuelle Abweichungen gehen diesen AGB vor, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Bietet unser Kunde Abweichungen schriftlich an, werden sie nur Vertragsinhalt, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich vereinbaren. Eine schlüssige, konkludente oder Annahme durch Schweigen – auch auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben unseres Kunden – machen sein Angebot nicht zum Vertragsinhalt.
  6. Bei allen pauschalierten Ansprüchen auf Schadenersatz oder Ersatz einer Wertminderung bleibt es unserem Kunden ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass uns kein Schaden oder keine Wertminderung oder uns nur ein wesentlich geringerer Schaden oder eine wesentlich niedrigere Wertminderung als die Pauschale entstanden ist.
  7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame/ undurchführbare Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.